Sehr geehrter Herr Neumann,
sie erkundigen sich nach der Zuständigkeit und den Möglichkeiten
bezüglich eines Radweges entlang der Landesstraße L 293 zwischen Bevenrode und
Grassel.
Die für die L 293 in diesem Bereich zuständige Niedersächsische
Straßenbauverwaltung plant neue Radwege an Landesstraßen auf Grundlage eines
„Radwegkonzeptes“. Das aktuelle Konzept wurde nach intensiven Gesprächen der
Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr (NLStBV) mit den Landkreisen und kreisfreien Städten 2016 aufgestellt.
Örtliche Interessen konnten über die Landkreise und kreisfreien Städte
eingebunden werden. Das Konzept 2016 berücksichtigt dabei u.a. den vorhandenen
regionalen Ausstattungsgrad, die Wünsche der letzten Fortschreibung 2012, die
noch im „vordringlichen Bedarf“ verbliebenen Maßnahmen und die Ressourcen der
NLStBV. Über 600 Projekte mit einem Investitionsvolumen von über 400 Mio. € bei
1.700 km Länge lassen sich mit den Ressourcen des Landes nicht gleichzeitig
bearbeiten – geschweige denn realisieren. Daher wurde im Radwegkonzept eine
Unterteilung in einen „vordringlichen“ und einen „weiteren Bedarf“ vorgenommen.
Im „Radwegekonzept 2016 an Landesstraßen“ sind 144 Projekte mit einer Länge von
461 km und einem Investitionsvolumen von über 100 Mio. € im „vordringlichen
Bedarf“ aufgenommen. Diese gilt es in den nächsten Jahren zu realisieren. Der
o.g. Abschnitt an der L 293 konnte sich nicht im „vordringlichen Bedarf“
platzieren und wird daher nicht beplant.
Der vorhandene Radweg an der L 293 zwischen Bechtsbüttel und Bevenrode
wurde vom vorherigen Straßenbaulastträger hergestellt, als es sich noch um eine
Kreisstraße (K 60) handelte. Diese wurde erst später zur Landesstraße
aufgestuft.
Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.