Sehr geehrter Herr Neumann,

 

sie erkundigen sich nach der Zuständigkeit und den Möglichkeiten bezüglich eines Radweges entlang der Landesstraße L 293 zwischen Bevenrode und Grassel.

Die für die L 293 in diesem Bereich zuständige Niedersächsische Straßenbauverwaltung plant neue Radwege an Landesstraßen auf Grundlage eines „Radwegkonzeptes“. Das aktuelle Konzept wurde nach intensiven Gesprächen der Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mit den Landkreisen und kreisfreien Städten 2016 aufgestellt. Örtliche Interessen konnten über die Landkreise und kreisfreien Städte eingebunden werden. Das Konzept 2016 berücksichtigt dabei u.a. den vorhandenen regionalen Ausstattungsgrad, die Wünsche der letzten Fortschreibung 2012, die noch im „vordringlichen Bedarf“ verbliebenen Maßnahmen und die Ressourcen der NLStBV. Über 600 Projekte mit einem Investitionsvolumen von über 400 Mio. € bei 1.700 km Länge lassen sich mit den Ressourcen des Landes nicht gleichzeitig bearbeiten – geschweige denn realisieren. Daher wurde im Radwegkonzept eine Unterteilung in einen „vordringlichen“ und einen „weiteren Bedarf“ vorgenommen. Im „Radwegekonzept 2016 an Landesstraßen“ sind 144 Projekte mit einer Länge von 461 km und einem Investitionsvolumen von über 100 Mio. € im „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. Diese gilt es in den nächsten Jahren zu realisieren. Der o.g. Abschnitt an der L 293 konnte sich nicht im „vordringlichen Bedarf“ platzieren und wird daher nicht beplant.

 

Der vorhandene Radweg an der L 293 zwischen Bechtsbüttel und Bevenrode wurde vom vorherigen Straßenbaulastträger hergestellt, als es sich noch um eine Kreisstraße (K 60) handelte. Diese wurde erst später zur Landesstraße aufgestuft.

 

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Carina Eberwein
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Carina Eberwein
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
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